Naturschutzgebiete werden vorrangig zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Ziel ist, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich für künftige Generationen zu schützen und erhalten. Um einen umfassenden Flächenschutz zu gewährleisten, wurden auch auf dem Gebiet des angrenzenden Rhein-Sieg-Kreises großflächige Unterschutzstellungen vorgenommen.
Es handelt sich um eine sehr gut ausgeprägte Flussmündung, die bis heute eine relativ naturnahe Überflutungsdynamik aufweist. Hervorzuheben sind die strukturreichen Auenbereiche mit Altgewässern und Auwaldresten sowie die naturnahen Ausprägungen der Ufer. Der überwiegende Bereich wird heute als Grünland genutzt. Zahlreiche Wat- und Wasservögel nutzen das Gebiet als Brut-, Rast-, Nahrung-, Durchzugs- und Überwinterungslebensraum. Im Gewässer konnten bedeutsame Fischbestände gefährdeter Arten nachgewiesen werden. Von besonderer Bedeutung ist die Sieg als Wanderungsgebiet für den Lachs.
Das Gebiet wurde 1998 als FFH-Gebiet „Siegaue und Siegmündung“ an die Europäische Kommission nach Brüssel gemeldet und ist somit Bestandteil des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Die Aufnahme als europäisch bedeutsames Schutzgebiet liegt unter anderem im Vorkommen der Lebensraumtypen Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, der charakteristisch ausgeprägten Schlammbänke mit einjähriger Vegetation, der Unterwasservegetation des Flusses und der natürlichen eutrophen Seen und Altarme begründet. Darüber hinaus beherbergt der Raum eine Vielzahl melderelevanter Tierarten.
Mit der 8. Änderung des Landschaftsplans Siegmündung, die am 7. Juli 2004 in Kraft trat, wurden auch die Belange der FFH-Richtlinie in der Naturschutzgebietsfestsetzung ergänzt.
Naturschutzgebiet Siegmündung
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Bei den dunkelgrün hinterlegten Flächen handelt es sich um Naturschutzgebiete, die hellgrünen Flächen sind Landschaftsschutzgebiete.